RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2002
Rechtsprechung
III. Bundesgerichtshof
VVG § 166Zum Umfang des Widerrufs einer Bezugsberechtigung, wenn die Ansprüche aus einer Lebensversicherung zur Sicherheit abgetreten werden
VVG§ 166
BGH, Urt. v. 12.12.2001 – IV ZR 124/00 (OLG Bamberg), WM 2002, 335BGHUrt.12.12.2001IV ZR 124/00WM 2002, 335OLG Bamberg
Amtlicher Leitsatz:
Ergibt die Auslegung des in einer Abtretungsanzeige enthaltenen Widerrufs der Bezugsberechtigung, dass das Bezugsrecht nur insoweit widerrufen wird, als es den Rechten des Sicherungsnehmers entgegensteht, tritt es nur in dem durch den Sicherungszweck bestimmten Umfang hinter die Rechte des Sicherungsnehmers zurück und bleibt im Übrigen voll wirksam. Beim Tod des Versicherungsnehmers erwirbt der Bezugsberechtigte den Anspruch auf die Versicherungsleistung, soweit er die gesicherte Forderung übersteigt, unmittelbar ohne eine weitere Rechtshandlung des Sicherungsnehmers (Bestätigung von BGH, Urt. v. 3. 3. 1993, VersR 1993, 553).