RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2002
Rechtsprechung
I. Europäischer Gerichtshof
RL 93/13/EWG Art. 2 Buchst. bKeine Anwendbarkeit der Klauselrichtlinie auf ein Unternehmen, das mit einem anderen Unternehmen einen Standardvertrag über den Erwerb von Waren oder Dienstleistungen zum ausschließlichen Nutzen seiner Mitarbeiter schließt
RL 93/13/EWGArt. 2
EuGH, Urt. v. 22.11.2001 – Rs C–541/99, 542/99 = DB 2002, 264 = NJW 2002, 205EuGHUrt.22.11.2001Rs C–541/99542/99DB 2002, 264NJW 2002, 205
Leitsatz:
Der Begriff Verbraucher, wie er in Art. 2 Buchst. b der Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 5. 4. 1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen definiert wird, ist dahin auszulegen, dass er sich ausschließlich auf natürliche Personen bezieht.