RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2001
Rechtsprechung
IV. Oberlandesgerichte
VerbrKrG § 1 Abs. 1, § 4 Abs. 1 Satz 2 a. F.; AGBG § 9 Abs. 1Unwirksamkeit eines formularmäßigen Vorbehalts für Leasingraten und Teilamortisationswert bei Kaufpreisänderung bis zur Übernahme des Leasingobjekts
VerbrKrG§ 1
VerbrKrG a. F.§ 4
AGBG§ 9
OLG Düsseldorf, Urt. v. 18.04.2000 – 24 U 184/99 (rechtskräftig), EWiR 2001, 187 (Graf v. Westphalen)OLG DüsseldorfUrt.18.4.200024 U 184/99rechtskräftigEWiR 2001, 187 (Graf v. Westphalen)
Leitsätze:
1. Ein Leasingvertrag, der sich auf einen überwiegend privat genutzten PKW eines Gaststättenbetreibers bezieht, fällt unter § 1 Abs. 1 VerbrKrG. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Leasingvertrag selbst keine Angabe über die beabsichtigte Nutzung des Leasinggegenstandes enthält, sondern nur die Privatanschrift des Leasingnehmers ausweist.
2. Das Erfordernis der Schriftform nach § 4 Abs. 1 Satz 2 VerbrKrG a. F. ist nicht eingehalten, wenn sich der Vertrag aus einer Angebots- und einer Annahmeerklärung zusammensetzt und der Anbietende nur seine Erklärung, der Annehmende ebenfalls seine eigene Erklärung unterzeichnet hat, wie bei Leasingverträgen üblich, bei denen das Angebot vom Leasingnehmer herrührt.
3. Die Preisänderungsklausel „Bei einer Änderung des Kaufpreises bis zur Übernahme des Leasingobjekts durch den Leasingnehmer ändern sich die vom Leasingnehmer zu leistenden Zahlungen und der Teilamortisationswert entsprechend“ ist nach § 9 Abs. 1 AGBG unwirksam.