RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2001
Rechtsprechung
IV. Oberlandesgerichte
WG Art. 16, 50Förmliche Legitimation des Wechselinhabers bei durch Vorlage quittierter Rückrechnungen nachgewiesener Berechtigung der Indossamentenstreichung
WGArt. 16
WGArt. 50
ZBB 2001, 97
OLG Brandenburg, Urt. v. 23.02.2000 – 7 U 222/99 (rechtskräftig), WM 2001, 459OLG BrandenburgUrt.23.2.20007 U 222/99rechtskräftigWM 2001, 459
Leitsätze:
1. Auf die förmliche Legitimation zur Geltendmachung von Ansprüchen aus einem Wechsel kommt es nicht an, wenn der Wechselinhaber seine materielle Legitimation ausreichend dargelegt hat und, soweit erforderlich, beweist.
2. Zum urkundenmäßigen Nachweis des Rechtsübergangs durch konkludente Abtretung und damit zur statthaften Beweisführung im Wechselprozess genügt bereits die quittierte Rückrechnung des legitimierten Wechselinhabers.
3. Die förmliche Legitimation des Wechselinhabers ist beim rückläufigen Wechsel jedenfalls dann anzunehmen, wenn zusätzlich zu der bloßen Streichung der Indossamente des Inhabers und seiner Nachmänner ausreichend Anhaltspunkte vorliegen, die die Vermutung begründen, dass die Streichung zu Recht erfolgt ist.
4. Die Vorlage von quittierten Rückrechnungen reicht zur Begründung der Vermutung für die Berechtigung der Streichung der Indossamente des Inhabers und seiner Nachmänner aus.