ZBB 2001, 96

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 0936-2800 Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft ZBB 2001 Rechtsprechung IV. Oberlandesgerichte ZPO § 261; BGB § 783Wirksame Inanspruchnahme einer englischsprachigen Garantie auf erstes Anfordern in Deutschland ZPO§ 261 BGB§ 783 OLG Frankfurt/M., Urt. v. 08.02.2000 – 5 U 152/98, DB 2001, 699OLG Frankfurt/M.Urt.8.2.20005 U 152/98DB 2001, 699

Leitsätze:

1. Der Zahlungsanspruch aus einer Garantie auf erstes Anfordern kann im Inland ungeachtet dessen klageweise durchgesetzt werden, dass der Garantiebank die Auszahlung durch eine in einem Drittland (hier: Türkei) erlassene einstweilige Verfügung untersagt worden ist.
2. Eine in englischer Sprache abgefasste Garantie auf erstes Anfordern kann, sofern keine besondere abweichende Vereinbarung getroffen worden ist, gegenüber einer Garantiebank mit Sitz in Deutschland in deutscher Sprache wirksam in Anspruch genommen werden.

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