RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2001
Rechtsprechung
III. Andere Bundesgerichte
EGV Art. 56 ff; GG Art. 95 Abs. 1; AO § 208 Abs. 1; FGO §§ 2, 33 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 und 3, § 70 Satz 2, §§ 114, 128 Abs. 1, § 155; GVG § 17a Abs. 2 Satz 3, Abs. 4 Sätze 3–6, Abs. 5; EGGVG § 23 Abs. 1, § 25 Abs. 1Kein steuerstrafrechtlicher Anfangsverdacht bei zufälliger Entdeckung von nicht anonymisierten Kapitalanlegern allein wegen Auslandstransfers
EGVArt. 56
GGArt. 95
AO§ 208
FGO§ 2
FGO§ 33
FGO§ 70
FGO§ 114
FGO§ 128
FGO§ 155
GVG§ 17a
EGGVG§ 23
EGGVG§ 25
BFH, Beschl. v. 06.02.2001 – VII B 277/00 (FG Kassel), ZIP 2001, 455 = WM 2001, 558BFHBeschl.6.2.2001VII B 277/00ZIP 2001, 455WM 2001, 558FG Kassel
Amtliche Leitsätze:
1. Wendet sich eine Bank gegen die Weitergabe von Unterlagen und Belegen (Beweismaterial) durch die Steuerfahndung an die Wohnsitzfinanzämter (Veranlagungsstellen) solcher Bankkunden, gegen die sich das steuerstrafrechtliche Ermittlungsverfahren, in dessen Rahmen dieses Beweismaterial anlässlich einer Durchsuchung der Bank gewonnen wurde, nicht richtete (nicht verfahrensbeteiligte Bankkunden), so handelt es sich um eine Abgabenangelegenheit, für die der Finanzrechtsweg eröffnet ist.
2. Geld- oder Kapitalanlagen im Ausland, die von den Anlegern über ein deutsches Kreditinstitut in banküblicher Weise abgewickelt werden, sind in Anbetracht der Gewährleistung der Freiheit des Kapital- und Zahlungsverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten und dritten Ländern (Art. 56 ff EG) nicht geeignet, einen steuerstrafrechtlichen Anfangsverdacht zu begründen.