ZBB 2001, 132
BAWe: Entwurf einer Day-Trading-Richtlinie
Das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel hat mit Datum vom 1. März 2001 den Entwurf einer Richtlinie zum Day-Trading-Geschäft der Wertpapierdienstleistungsunternehmen vorgelegt. Es handelt sich um die überarbeitete Fassung eines ersten so genannten Diskussionsentwurfs vom 27. Juli 2000. Der aktuelle Richtlinienentwurf wurde der Kreditwirtschaft mit einer Fristsetzung bis zum 31. März 2001 zur Stellungnahme zugeleitet. Nachfolgend ist der Entwurf vom März 2001 mit allen Änderungen gegenüber dem Diskussionsentwurf vom Juli 2000 abgedruckt. Die Kursivsetzungen heben die Neuerungen hervor. Die zunächst vorgeschlagenen oder weggefallenen Formulierungen sind in eckige Klammern gesetzt.
Richtlinie gemäß § 35 Abs. 6 des Gesetzes über den Wertpapierhandel (WpHG) zur Konkretisierung der §§ 31, 32 und 33 Abs. 1 Nr. 1 WpHG für das Day-Trading-Geschäft der Wertpapierdienstleistungsunternehmen
- Präambel
- 1. Anwendungsbereich
- 2. Werbung
- 3. Risikokapitalbestand und Eignung des Kunden
- 4. Aufklärung
- 4.1 Anfängliche Aufklärung über Kosten und Nutzungsbedingungen
- 4.2 Besondere Risiken des Day-Trading
- 4.3 Fortlaufende Aufklärung über Kosten und etwaige Verluste
- 5. Nachprüfbarkeit
- [vorher:
- 5. Vertragsbeschaffenheit
- 5.1 Kreditgewährung
- 5.2 Technische Rahmenbedingungen]
- 6. Schlussbestimmung
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