RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2001
Rechtsprechung
V. Landgerichte
WpHG § 11 Abs. 1, § 9 Abs. 1Bemessung der anteiligen Kostentragungspflicht der Teilnehmer am Wertpapierhandel für das BAWe nach mitgeteilten (auch Zwischenkommissions-)Geschäften
WpHG§ 11
WpHG§ 9
VG Frankfurt/M., Urt. v. 20.11.2000 – 9 E 4474/99 (2), ZIP 2001, 605VG Frankfurt/M.Urt.20.11.20009 E 4474/99 (2)ZIP 2001, 605
Leitsätze:
1. Die durch § 11 Abs. 1 WpHG begründete Pflicht der Teilnehmer am Wertpapierhandel, die Kosten des Bundesaufsichtsamts für den Wertpapierhandel anteilig zu erstatten, begegnet weder grundsätzlich noch bezogen auf das Jahr 1997 rechtlichen Bedenken.
2. Der Kostenanteil nach § 11 Abs. 1 WpHG bemisst sich auch im Jahr 1997 nach Maßgabe der Zahl der jeweils im Hinblick auf § 9 Abs. 1 WpHG mitgeteilten Geschäfte.
3. Zu den nach § 9 Abs. 1 WpHG meldepflichtigen Geschäften gehören auch die von Zentralinstituten im mehrstufigen kreditwirtschaftlichem Verbund getätigten Zwischenkommissionsgeschäfte.