RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2001
Rechtsprechung
V. Landgerichte
BGB §§ 242, 324, 325, 607; AGB-Bk Nr. 19Unwirksamkeit der Kündigung eines Betriebsmittelkredits nach Inaussichtstellung einer Kreditausweitung
BGB§ 242
BGB§ 324
BGB§ 325
BGB§ 607
AGB-BkNr. 19
LG München I, Beschl. v. 25.08.2000 – 19 O 389/98, EWiR 2001, 253 (Vortmann)LG München IBeschl.25.8.200019 O 389/98EWiR 2001, 253 (Vortmann)
Leitsätze:
1. Eine Kreditkündigung ist missbräuchlich, wenn eine Bank die Kündigung unmittelbar danach ausspricht, nachdem sie bei ihrem Kunden den Eindruck erweckt hat, sie stehe für weitere Kredite zur Verfügung. Der Eindruck kann schriftlich oder durch konkludentes Handeln erweckt werden.
2. Die Unwirksamkeit einer solchen Kündigung setzt allerdings das Hinzutreten weiterer Umstände voraus. Ein solcher Umstand kann das krasse Missverhältnis zwischen Kreditsumme und Sicherheitenbestand sein. Die Höhe des Sicherheitenbestandes ist dabei an der Bewertbarkeit der Sicherheiten unter Berücksichtigung des Sicherungsinteresses der Bank zu messen.