RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2001
Rechtsprechung
V. Landgerichte
BGB §§ 242, 607Keine Berücksichtigung von Kosten der Bank bei Vorfälligkeitsentschädigung für ein bei einer Lebensversicherungs-AG konkret refinanziertes Darlehen
BGB§ 242
BGB§ 607
LG Koblenz, Urt. v. 26.01.2000 – 13 O 32/99 (rechtskräftig), WM 2001, 567LG KoblenzUrt.26.1.200013 O 32/99rechtskräftigWM 2001, 567
Leitsätze:
1. Ein im Kreditvertrag für den Fall der Ausübung des außerordentlichen Kündigungsrechts der Bank geregeltes Aufhebungsentgelt lässt sich nicht auf die Vertragsbeendigung durch den Darlehensnehmer übertragen.
2. Auch bei einem konkret bei einer Lebensversicherungs-AG refinanzierten Darlehen berechnet sich die Vorfälligkeitsentschädigung nach allgemeinen Grundsätzen, also nicht in Abhängigkeit von dem Aufhebungsentgelt, das die Bank selbst aus der Refinanzierung zu entrichten hat.