RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2001
Rechtsprechung
IV. Oberlandesgerichte
BGB § 812; HWiG §§ 1, 3Unwirksamkeit auch eines notariell beurkundeten Immobilienfondsbeitritts bei Widerruf des diesen finanzierenden Darlehensvertrages nach HWiG
BGB§ 812
HWiG§ 1
HWiG§ 3
ZBB 2001, 101
OLG Stuttgart, Urt. v. 15.01.2001 – 6 U 35/00 (rechtskräftig), ZIP 2001, 322OLG StuttgartUrt.15.1.20016 U 35/00rechtskräftigZIP 2001, 322
Leitsätze:
1. § 7 Abs. 2 VerbrKrG findet auf das Recht zum Widerruf eines vor In-Kraft-Treten des Verbraucherkreditgesetzes geschlossenen Darlehensvertrags nach § 1 Abs. 1 Satz 1 HWiG keine entsprechende Anwendung.
2. Bilden der Beitritt zu einem als Gesellschaft bürgerlichen Rechts verfassten geschlossenen Immobilienfonds und das Finanzierungsdarlehen eine wirtschaftliche Einheit, führt der Widerruf des Darlehens nach § 1 Abs. 1 Satz 1 HWiG auch zur Unwirksamkeit des Beitritts. Der Darlehensnehmer schuldet deshalb der Bank weder die Rückzahlung des Darlehens noch die Abtretung seines Gesellschaftsanteils. Dies gilt auch bei notarieller Beurkundung des Beitritts.