RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2000
Rechtsprechung
V. Landgerichte
BGB §§ 276, 675; AGBG § 9 Abs. 2Haftung des Vermittlers eines geschlossenen Immobilienfonds trotz Prospektaushändigung („WGS“)
BGB§ 276
BGB§ 675
AGBG§ 9
LG Darmstadt, Urt. v. 20.12.1999 – 10 O 120/99, ZfIR 2000, 115LG DarmstadtUrt.20.12.199910 O 120/99ZfIR 2000, 115
Leitsätze:
1. Der Vermittler eines geschlossenen Immobilienfonds haftet bei unzureichender Beratung trotz Aushändigung des Prospekts.
2. Bei geschlossenen Immobilienfonds ist grundsätzlich aufzuklären über
- die eingeschränkte Fungibilität der Anteile,
- die Höhe der sogenannten weichen Kosten und der in dieser enthaltenen Innenprovision,
- die negative Berichterstattung über den Fondsanteil in der einschlägigen Fachpresse.
3. Der Anleger muß sich ein Verschulden anrechnen lassen, wenn er auf Grund seiner Ausbildung Widersprüche zwischen dem Prospektinhalt und den Erklärungen des Vermittlers hätte erkennen müssen.