ZBB 2000, 138

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 0936-2800 Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft ZBB 2000 Rechtsprechung V. Landgerichte StPO §§ 94, 102; EGV Art. 73bDurchsuchungsbeschluß gegen ein Kreditinstitut wegen Steuerhinterziehung von Kunden StPO§ 94 StPO§ 102 EGVArt. 73b LG Bielefeld, Beschl. v. 09.03.1999 – Qs 109/99 I (rechtskräftig), WM 2000, 239LG BielefeldBeschl.9.3.1999Qs 109/99 IrechtskräftigWM 2000, 239

Leitsätze:

1. Wenn Mitarbeiter eines Kreditinstituts bei Vermögenstransfers in anonymisierter Form dadurch Hilfe geleistet haben, daß entgegen banküblichen Gepflogenheiten an Stelle des Namens und der Anschrift des Kunden unzutreffende Bezeichnungen verwendet wurden oder in den Überweisungsbelegen kein Name oder nur ein Name ohne Anschrift eingetragen wurde, ist ein Durchsuchungsbeschluß gegen das Kreditinstitut zulässig.
2. Daß ein Kreditinstitut im Rahmen von Tafelgeschäften Inhaberschuldverschreibungen veräußert, begründet nicht den Anfangsverdacht einer Steuerhinterziehung. Dies gilt auch dann, wenn Zinsscheine im Ausland eingelöst werden. Es ist zu beachten, daß der freie Kapital- und Zahlungsverkehr durch Art. 73b EGV geschützt ist.

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