RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2000
Rechtsprechung
V. Landgerichte
StPO §§ 94, 102; EGV Art. 73bDurchsuchungsbeschluß gegen ein Kreditinstitut wegen Steuerhinterziehung von Kunden
StPO§ 94
StPO§ 102
EGVArt. 73b
LG Bielefeld, Beschl. v. 09.03.1999 – Qs 109/99 I (rechtskräftig), WM 2000, 239LG BielefeldBeschl.9.3.1999Qs 109/99 IrechtskräftigWM 2000, 239
Leitsätze:
1. Wenn Mitarbeiter eines Kreditinstituts bei Vermögenstransfers in anonymisierter Form dadurch Hilfe geleistet haben, daß entgegen banküblichen Gepflogenheiten an Stelle des Namens und der Anschrift des Kunden unzutreffende Bezeichnungen verwendet wurden oder in den Überweisungsbelegen kein Name oder nur ein Name ohne Anschrift eingetragen wurde, ist ein Durchsuchungsbeschluß gegen das Kreditinstitut zulässig.
2. Daß ein Kreditinstitut im Rahmen von Tafelgeschäften Inhaberschuldverschreibungen veräußert, begründet nicht den Anfangsverdacht einer Steuerhinterziehung. Dies gilt auch dann, wenn Zinsscheine im Ausland eingelöst werden. Es ist zu beachten, daß der freie Kapital- und Zahlungsverkehr durch Art. 73b EGV geschützt ist.