RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2000
Rechtsprechung
IV. Oberlandesgerichte
BGB §§ 242, 607Anspruch der Bank auf Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Tilgung durch den Kredit sichernde und wegen Todes eines Versicherten ausbezahlte Lebensversicherung
BGB§ 242
BGB§ 607
OLG Köln, Beschl. v. 10.12.1999 – 11 W 75/99 (rechtskräftig), ZIP 2000, 308OLG KölnBeschl.10.12.199911 W 75/99rechtskräftigZIP 2000, 308
Leitsatz:
Ein Kreditgeber kann die vorzeitige Tilgung eines für eine feste Laufzeit gewährten Darlehens auch dann von der Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung abhängig machen, wenn die Tilgung im Hinblick auf eine vom Kreditnehmer abgeschlossene Lebensversicherung und deren Sicherungsabtretung an den Kreditgeber ausgesetzt war und der Wunsch des Kreditnehmers, das Darlehen vorzeitig zu tilgen, darauf beruht, daß die wegen des Todes eines Versicherten ausbezahlte Lebensversicherungssumme zur Tilgung verwendet werden soll.