RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2000
Rechtsprechung
IV. Oberlandesgerichte
BGB §§ 123, 242, 276, 738; HGB § 161Aufklärungspflicht gegenüber einem erkennbar unerfahrenen Anleger bei Fremdfinanzierung einer Beteiligung an geschlossenem Immobilienfonds in Form einer KG im Hinblick auf Fehlen eines vernünftigen Grundes zur Teilnahme an einem Steuersparmodell
BGB§ 123
BGB§ 242
BGB§ 276
BGB§ 738
HGB§ 161
KG, Urt. v. 25.11.1999 – 2 U 5227/98 (rechtskräftig), ZIP 2000, 268KGUrt.25.11.19992 U 5227/98rechtskräftigZIP 2000, 268
Leitsatz:
Bei einem an Steuervorteilen orientierten geschlossenen Immobilienfonds in Form der Kommanditgesellschaft ist der persönlich haftende Gesellschafter verpflichtet, einen erkennbar unerfahrenen Anleger unter Berücksichtigung von dessen Einkommens- und Vermögensverhältnissen über die steuerlichen Auswirkungen einer Beteiligung als Kommanditist aufzuklären. Besteht unter steuerlichen Gesichtspunkten, insbesondere bei Fehlen einer entsprechend hohen Einkommensteuerprogression, kein vernünftiger Grund, sich an einer solchen steuersparenden Vermögensanlage zu beteiligen, muß der Anleger darauf deutlich hingewiesen werden. Dies gilt insbesondere, wenn der Anleger die Beteiligung fremdfinanzieren müßte und die Finanzierungskosten zu erwartende Steuervorteile im wesentlichen aufwiegen.