RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2000
Rechtsprechung
IV. Oberlandesgerichte
VerbrKrG § 7 Abs. 2 Satz 2Fristwahrung durch wiederholten unverzüglichen Widerruf nach Verbraucherkreditgesetz bei fehlendem Zugang des zunächst fristgerechten, aber nicht zugegangenen Widerrufs
VerbrKrG§ 7
ZBB 2000, 137
OLG Dresden, Urt. v. 20.10.1999 – 8 U 2081/99 (rechtskräftig), ZIP 2000, 362OLG DresdenUrt.20.10.19998 U 2081/99rechtskräftigZIP 2000, 362
Leitsätze:
1. Die Darlegungs- und Beweislast für die Aushändigung der Widerrufsbelehrung und damit den Beginn der Widerrufsfrist gemäß § 7 Abs. 2 Satz 2 VerbrKrG trägt die andere Vertragspartei.
2. Der rechtzeitig abgesandte, aber nicht zugegangene Widerruf nach dem Verbraucherkreditgesetz kann auch nach Ablauf der Wochenfrist wirksam wiederholt werden. Dies gilt jedenfalls für einen unverzüglich nach Kenntniserlangung vom fehlenden Zugang des rechtzeitig abgesandten Widerrufs durch den Verbraucher vorgenommenen erneuten Widerruf.