RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2000
Rechtsprechung
IV. Oberlandesgerichte
BGB §§ 123, 124, 142, 143, 366, 607Anfechtung einer Gutschrift wegen Täuschung bei der Kreditgewährung
BGB§ 123
BGB§ 124
BGB§ 142
BGB§ 143
BGB§ 366
BGB§ 607
OLG Koblenz, Urt. v. 23.03.1999 – 3 U 614/98 (rechtskräftig), WM 2000, 616OLG KoblenzUrt.23.3.19993 U 614/98rechtskräftigWM 2000, 616
Leitsätze:
1. Löst der Kreditnehmer einen Ratenkredit durch Überweisung von seinem Girokonto ab, auf dem ihm zuvor schon eine Gutschrift kreditweise erteilt worden ist, so kann die Bank die Ratenkreditforderung wiederherstellen, wenn sie Erteilung ZBB 2000, 136der Gutschrift auf dem Ratenkreditkonto anficht, weil der Kreditnehmer die weitere Kreditgewährung durch eine arglistige Täuschung veranlaßt hat.
2. Ist durch die vorzeitige Rückführung des Ratenkredits eine im Kreditvertrag mitverpflichtete Person, der die arglistige Täuschung nicht bekannt war, von ihrer Verpflichtung frei geworden, so muß sie die Anfechtung jedenfalls dann gegen sich gelten lassen, wenn nur der Täuschende Kreditnehmer war.
3. Wendet eine als Mitschuldner aus einem schriftlichen Vertrag in Anspruch genommene Person ein, ihre Unterschrift sei gefälscht, so erlangt der Gläubiger hierdurch im Zweifel noch keine die Anfechtungsfrist nach § 124 BGB in Lauf setzende Kenntnis von der Urkundenfälschung.