RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2000
Rechtsprechung
IV. Oberlandesgerichte
BGB §§ 675, 252; WpHG § 31Haftung des Vermögensverwalters bei mangelnder Aufklärung über eigene Mehrheitsaktionärsposition vor Aktienerwerb für den Kunden
BGB§ 675
BGB§ 252
WpHG§ 31
OLG Köln, Urt. v. 22.01.1999 – 20 U 40/98, EWiR 2000, 169 (Balzer)OLG KölnUrt.22.1.199920 U 40/98EWiR 2000, 169 (Balzer)
Leitsätze:
1. Der Vermögensverwalter haftet aus Verschulden bei Vertragsschluß, wenn er den Kunden nicht über die in großem Umfang praktizierte Anlagepolitik des Erwerbs von Nebenwerten mit dem Ziel der Paketbildung aufklärt und auf die damit verbundenen Risiken hinweist.
2. Der Vermögensverwalter haftet wegen der damit einhergehenden Loyalitätskonflikte aus positiver Vertragsverletzung, wenn er den Kunden vor dem Erwerb von Aktien nicht darüber aufklärt, daß sein allein vertretungsberechtigter Mehrheitsaktionär Aufsichtsratsvorsitzender der Gesellschaft ist.