RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
1999
Rechtsprechung
IV. Oberlandesgerichte
FGO § 113; AO 1977 §§ 30a, 194 Abs. 3Kontrollmitteilungen anläßlich der Außenprüfung einer Bank
FGO§ 113
AO 1977§ 30a
AO 1977§ 194
FG Niedersachsen, Beschl. v. 30.09.1998 – X 437/98, NJW-RR 1999, 410FG NiedersachsenBeschl.30.9.1998X 437/98NJW-RR 1999, 410
Leitsätze:
1. Werden anläßlich der Außenprüfung einer Bank bankinterne Konten geprüft und ausgewertet und daraufhin Kontrollmitteilungen an Wohnfinanzämter der Kunden der Bank versandt, so kann die Bank hiergegen vorläufigen Rechtsschutz im Wege der einstweiligen Anordnung erlangen.
2. § 194 Abs. 3 AO 1977 erfordert keinen „hinreichenden Anlaß“ für die Anfertigung von Kontrollmitteilungen.
3. § 30 a Abs. 3 AO 1977 enthält eine Einschränkung des § 194 Abs. 3 AO 1977 und hat einen anderen Regelungsinhalt.
4. Im Eilverfahren der einstweiligen Anordnung müssen Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit des § 30a Abs. 3 AO 1977 zurückstehen.