RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
1999
Rechtsprechung
IV. Oberlandesgerichte
AGBG § 9Wirksamkeit einer pauschalierten Nichtabnahmeentschädigungsklausel in einem Darlehensvertrag nur in Verbindung mit Nachfristklausel
AGBG§ 9
OLG Köln, Urt. v. 07.09.1998 – 16 U 99/97, ZIP 1999, 355 = EWiR 1999, 193 (Metz)OLG KölnUrt.7.9.199816 U 99/97ZIP 1999, 355EWiR 1999, 193 (Metz)
Leitsatz:
Die in einem Darlehensvertrag vereinbarte Abnahmepflicht des Darlehensnehmers ist Hauptpflicht des Vertrages i. S. v. § 326 BGB. Wird in den AGB des Darlehensgebers für den Fall der Nichtabnahme eine pauschalierte Nichtabnahmeentschädigung vereinbart, so ist eine derartige Klausel nur wirksam, wenn das Entstehen des Entschädigungsanspruchs an den erfolglosen Ablauf einer dem Darlehensnehmer gesetzten Nachfrist geknüpft wird.