RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
1999
Rechtsprechung
IV. Oberlandesgerichte
BGB §§ 242, 826Keine Annahme des Angebots auf Erlaß der Restschuld bei sogenannter „Erlaßfalle“ allein durch Einlösung eines einer Schalterangestellten übergebenen Schecks
BGB§ 242
BGB§ 826
OLG Dresden, Beschl. v. 31.08.1998 – 17 W 1185/98 (rechtskräftig), WM 1999, 487OLG DresdenBeschl.31.8.199817 W 1185/98rechtskräftigWM 1999, 487
Leitsätze:
1. In der Einlösung eines einer Schalterangestellten übergebenen Schecks durch ein Kreditinstitut ist keine stillschweigende Annahme eines Abfindungsangebots zu sehen.
2. Selbst wenn die Einlösung des Schecks als Annahmehandlung angesehen wurde, könnte diese bei der Konstellation der „Erlaßfalle“ wegen arglistiger Täuschung angefochten werden.