ZBB 1999, 99

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 0936-2800 Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft ZBB 1999 Rechtsprechung IV. Oberlandesgerichte BGB §§ 242, 826Keine Annahme des Angebots auf Erlaß der Restschuld bei sogenannter „Erlaßfalle“ allein durch Einlösung eines einer Schalterangestellten übergebenen Schecks BGB§ 242 BGB§ 826 OLG Dresden, Beschl. v. 31.08.1998 – 17 W 1185/98 (rechtskräftig), WM 1999, 487OLG DresdenBeschl.31.8.199817 W 1185/98rechtskräftigWM 1999, 487

Leitsätze:

1. In der Einlösung eines einer Schalterangestellten übergebenen Schecks durch ein Kreditinstitut ist keine stillschweigende Annahme eines Abfindungsangebots zu sehen.
2. Selbst wenn die Einlösung des Schecks als Annahmehandlung angesehen wurde, könnte diese bei der Konstellation der „Erlaßfalle“ wegen arglistiger Täuschung angefochten werden.

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