RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
1999
Rechtsprechung
IV. Oberlandesgerichte
BGB §§ 328, 607Auslegung einer Sperrkontoabrede
BGB§ 328
BGB§ 607
OLG München, Urt. v. 24.09.1997 – 7 U 2402/97 (rechtskräftig), WM 1999, 317OLG MünchenUrt.24.9.19977 U 2402/97rechtskräftigWM 1999, 317
Leitsätze:
1. Ob der durch eine Sperrkontoabrede Begünstigte ein eigenes Forderungsrecht gegen die Bank erwirbt, ist eine Frage der Vertragsauslegung. Die Einrichtung eines Kontos durch eine Person auf ihren Namen spricht dafür, daß sie auch verfügungsberechtigt sein soll.
2. Hat der Begünstigte einer Sperrkontoabrede lediglich Anspruch auf Beachtung der Auflagen, fehlt bei einem Verstoß der Schaden, auch wenn das Sperrkonto den Anspruch gegen einen Schuldner sichert, dessen Bonität außer Zweifel steht.