ZBB 1999, 85

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 0936-2800 Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft ZBB 1999 Entscheidungsrezensionen I. Entscheidung im Wortlaut BGB §§ 812, 275Kein Anscheinsbeweis für Verschulden des bestohlenen ec-Karteninhabers bei Anhaltspunkten für mögliches Ausspähen der PIN BGB§ 812 BGB§ 275 LG Berlin, Urt. v. 16.11.1998 – 51 S 292/98 (rechtskräftig)LG BerlinUrt.16.11.199851 S 292/98rechtskräftig

Leitsatz der Redaktion:

Legt der Bankkunde, dem die ec-Karte gestohlen wurde, dar, daß er die PIN-Nummer auswendig gelernt und die sie betreffenden schriftlichen Unterlagen vernichtet hat, sowie Umstände, die ein Ausspähen der PIN-Nummer nicht ausschließen, kommt der Bank kein Anscheinsbeweis für ein Verschulden des Kunden zugute. Ein Ausspähen ist insbesondere dann nicht unwahrscheinlich, wenn der Bankkunde regelmäßig den gleichen Weg, das gleiche Verkehrsmittel und die gleiche Bankfiliale nutzt.

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