RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
1999
Rechtsprechung
IV. Oberlandesgerichte
BGB §§ 397, 765Erlaßwirkung per Rücksendung der Originalbürgschaft durch den Gläubiger nur bei vorheriger Aufforderung zur Haftungsentlassung durch den Bürgen
BGB§ 397
BGB§ 765
OLG Dresden, Beschl. v. 29.01.1999 – 8 W 1964/98, BB 1999, 497OLG DresdenBeschl.29.1.19998 W 1964/98BB 1999, 497
Leitsätze:
1. Die bloße Rücksendung des Originals der Bürgschaftserklärung an den Bürgen läßt im allgemeinen nicht eindeutig auf einen Erlaßwillen des Gläubigers schließen.
2. Hat der Bürge den Gläubiger dagegen unter Angabe von Gründen aufgefordert, ihn aus der Haftung zu entlassen, darf er die anschließende Übersendung der Bürgschaftsurkunde als Ausdruck des Verzichtswillens verstehen. Ein etwaiger, in einem solchen Fall regelmäßig vermeidbarer Irrtum über den Erklärungsgehalt des schlüssigen Verhaltens berechtigt den Gläubiger lediglich zur Anfechtung gemäß §§ 119 ff BGB.