RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
1999
Rechtsprechung
IV. Oberlandesgerichte
VerbrKrG § 4 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c, § 6 Abs. 2Formwidrige Mithaftung zu einem Verbraucherkreditvertrag
VerbrKrG§ 4
VerbrKrG§ 6
OLG Karlsruhe, Urt. v. 27.10.1998 – 17 U 316/97, WM 1999, 222OLG KarlsruheUrt.27.10.199817 U 316/97WM 1999, 222
Leitsätze:
1. Zu den notwendigen Angaben in einem Verbraucherkreditvertrag zur Art und Weise der Rückzahlung (§ 4 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 Buchst. c VerbrKrG) gehören neben der Höhe der einzelnen Tilgungsraten und den Zahlungsterminen auch die Anzahl der Tilgungsraten.
2. Eine formwidrige Mithaftung zu einem Verbraucherkreditvertrag wird nicht dadurch gemäß § 6 Abs. 2 VerbrKrG geheilt, daß das Darlehen an den anderen Kreditnehmer ausbezahlt oder bei einer Umschuldung mit Forderungen aus Altkrediten gegen ihn aufgerechnet wird.