RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln
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2199-1715
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2023
RechtsprechungLandgerichteBGB §§ 249, 252, 490 Abs. 2 Satz 1, 3, § 500 Abs. 2, § 502 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Nr. 2, § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1; RL 17/2014/EU Art. 25 Abs. 3; AEUV Art. 267Vorlagebeschluss zum EuGH zur Auslegung des Art. 25 der Richtlinie 2014/17/EU im Zusammenhang mit der Vorfälligkeitsentschädigung bei einem vorzeitig zurückgezahlten Immobiliar-Verbraucherkredit
BGB§ 249
BGB§ 252
BGB§ 490
BGB§ 500
BGB§ 502
BGB§ 812
RL 17/2014/EU Art. 25
AEUVArt. 267
LG Ravensburg, EuGH-Vorlage v. 08.08.2022 – 2 O 316/21, WM 2022, 1732LG RavensburgEuGH-Vorlage8.8.20222 O 316/21WM 2022, 1732
Dem Europäischen Gerichtshof werden folgende Fragen zur Vorabentscheidung nach Art. 267 AEUV vorgelegt:
1. Ist der Begriff der „angemessenen und objektiven Entschädigung für die möglicherweise entstandenen, unmittelbar mit der vorzeitigen Rückzahlung des Kredits zusammenhängenden Kosten“ in Art. 25 Abs. 3 RL 2014/17/EU dahingehend auszulegen, dass die Entschädigung auch den entgangenen Gewinn des Kreditgebers, insbesondere die ihm infolge der vorzeitigen Rückzahlung entgehenden zukünftigen Zinszahlungen erfasst?
2. Falls die Frage Ziff. 1 bejaht wird:
Enthält das Unionsrecht und speziell Art. 25 Abs. 3 RL 2014/17/EU Vorgaben für die Berechnung der bei dem entgangenen Gewinn zu berücksichtigenden Einnahmen des Kreditgebers aus der Wiederanlage eines vorzeitig zurückgezahlten Immobiliar-Verbraucherkredits, und gegebenenfalls welche?
Insbesondere:
a) Hat die nationale Regelung für die Berechnung daran anzuknüpfen, in welcher Art der Kreditgeber den vorzeitig zurückgezahlten Betrag tatsächlich verwendet?
b) Darf eine nationale Regelung es dem Kreditgeber gestatten, die Entschädigung für die vorzeitige Rückzahlung anhand einer fiktiven Wiederanlage in sicheren Kapitalmarkttiteln mit kongruenter Laufzeit zu berechnen (sog. Aktiv-Passiv-Methode)?
3. Fällt in den Anwendungsbereich des Art. 25 RL 2014/17/EU auch der Fall, dass der Verbraucher einen Immobiliar-Verbraucherkreditvertrag zunächst aufgrund eines vom nationalen Gesetzgeber vorgesehenen Kündigungsrechts kündigt, bevor er den Kredit vorzeitig an den Kreditgeber zurückzahlt?