RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln
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2199-1715
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2021
RechtsprechungBundesgerichtshofKapMuG §§ 7, 8 Abs. 1, § 22 Abs. 1KapMuG-Verfahren gegen Porsche SE vor dem OLG Stuttgart trotz anhängigem KapMuG-Verfahren gegen VW vor dem OLG Braunschweig zur Verletzung von Publizitätspflichten im Dieselskandal
KapMuG§ 7
KapMuG§ 8
KapMuG§ 22
BGH, Beschl. v. 16.06.2020 – II ZB 10/19 (OLG Stuttgart), BB 2020, 1666 = WM 2020, 1418 = ZIP 2020, 1457BGHBeschl.16.6.2020II ZB 10/19BB 2020, 1666WM 2020, 1418ZIP 2020, 1457OLG Stuttgart
Amtliche Leitsätze:
1. Ob die Einleitung des Musterverfahrens unzulässig ist, hat das Oberlandesgericht anhand des Vorlagebeschlusses zu beurteilen.
2. Ein weiteres Musterverfahren ist wegen der Sperrwirkung des Vorlagebeschlusses ausgeschlossen, soweit die Entscheidung über die Feststellungsziele in dem bereits eingeleiteten Musterverfahren in den Verfahren, die im Hinblick auf die Feststellungsziele des weiteren Musterverfahrens auszusetzen wären, die Prozessgerichte bindet.
3. Für Schadensersatzansprüche, die auf das Unterlassen einer öffentlichen Kapitalmarktinformation gestützt werden, kann eine Entscheidung über die Feststellungsziele eines bereits eingeleiteten Musterverfahrens nur dann bindende Wirkung haben, wenn diese Feststellungsziele dieselbe öffentliche Kapitalmarktinformation betreffen.