RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln
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2199-1715
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2020
RechtsprechungBundesgerichtshofBGB § 280 Abs. 1Haftung des Anlageberaters-/vermittlers wegen pflichtwidriger Empfehlung auch für spätere Anlageentscheidungen ohne erneute Beratung/Vermittlung
BGB§ 280
BGH, Urt. v. 21.11.2019 – III ZR 244/18 (OLG Celle), DB 2019, 2861BGHUrt.21.11.2019III ZR 244/18DB 2019, 2861OLG Celle
Amtlicher Leitsatz:
Der Schutzzweck einer Auskunfts- oder Beratungspflicht ist nicht stets auf den ersten Erwerb einer Anlage auf der Grundlage der Empfehlung begrenzt. Es steht den Vertragsparteien frei, auch größere oder unbestimmte Risiken einzugehen. Insofern kann der Schutzzweck haftungserweiternd wirken. Deshalb können auch spätere Anlageentscheidungen, die der Anleger auf der Grundlage der pflichtwidrig erteilten Empfehlung, jedoch ohne erneute Beratung/Vermittlung trifft, dem Berater oder Vermittler zuzurechnen sein.