RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln
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2199-1715
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2020
RechtsprechungBundesgerichtshofBGB § 357 Abs. 1 Satz 1 a. F., § 346 Abs. 1 Halbs. 2Zum Anspruch des Darlehensnehmers auf Nutzungsersatz bei wirksamem Widerruf seines zum Teil aus KfW-Mitteln gewährten Verbraucherdarlehens
BGB a.F.§ 357
BGB§ 346
BGH, Urt. v. 08.10.2019 – XI ZR 717/17 (KG), WM 2019, 2350 = ZIP 2019, 2455BGHUrt.8.10.2019XI ZR 717/17WM 2019, 2350ZIP 2019, 2455KG
Amtlicher Leitsatz:
Widerruft der Darlehensnehmer wirksam seine auf Abschluss des Verbraucherdarlehensvertrags gerichtete Willenserklärung und stammt das gewährte Darlehen aus Fördermitteln der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), schuldet der Darlehensgeber, der nicht sämtliche vom Darlehensnehmer erlangten Leistungen ungekürzt an die KfW weitergeleitet hat, als Rückgewährschuldner die Herausgabe von Nutzungen, die er aus dem bei ihm verbliebenen Teil der Leistungen gezogen hat.