RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln
RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln
2199-1715
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2020
RechtsprechungBundesgerichtshofBGB § 495 Abs. 1, § 355 a. F.Zum Widerrufsrecht bei teilweiser Einräumung eines neuen Kapitalnutzungsrechts und Anpassung der Konditionen des bestehenden Darlehensvertrags
BGB§ 495
BGB a.F.§ 355
BGH, Urt. v. 24.09.2019 – XI ZR 322/18 (OLG Zweibrücken), ZIP 2020, 70BGHUrt.24.9.2019XI ZR 322/18ZIP 2020, 70OLG Zweibrücken
Amtliche Leitsätze:
1. Räumt der Darlehensgeber dem Darlehensnehmer in einer Vertragsurkunde teilweise ein neues Kapitalnutzungsrecht ein und ändern die Parteien im Übrigen lediglich die Bedingungen eines ZBB 2020, 75bestehenden Darlehensvertrags, erfasst das gesetzliche Widerrufsrecht nach § 495 Abs. 1 BGB nur den das neue Kapitalnutzungsrecht betreffenden Teil der Vereinbarung; in der Erteilung einer einheitlichen Widerrufsbelehrung liegt kein Indiz dafür, der Darlehensgeber habe dem Darlehensnehmer in Gänze ein neues Kapitalnutzungsrecht eingeräumt (Fortführung von Senatsurt. v. 23. 1. 2018 – XI ZR 359/16, WM 2018, 664, Rz. 18 ff.).
2. Passen die Parteien im Rahmen einer unechten Abschnittsfinanzierung die Konditionen eines bestehenden Darlehensvertrags an, bietet der Darlehensgeber nach der gebotenen objektiven Auslegung dem Darlehensnehmer für die Konditionenanpassung die Vereinbarung eines vertraglichen Widerrufsrechts auch dann nicht an, wenn er eine Widerrufsbelehrung erteilt (Bestätigung von Senatsurt. v. 16. 7. 2019 – XI ZR 426/18, ZIP 2020, 18, Rz. 24).