RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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2199-1715
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2019
RechtsprechungLandgerichteBGB § 355 Abs. 2, § 765 Abs. 1, § 767 Abs. 1Unwirksamkeit einer Widerrufsbelehrung zu einer Bürgschaftserklärung wegen Verstoß gegen das Deutlichkeitsgebot
BGB§ 355
BGB§ 765
BGB§ 767
LG Aachen, Urt. v. 13.09.2018 – 1 O 60/17, ZIP 2019, 20LG AachenUrt.13.9.20181 O 60/17ZIP 2019, 20
Leitsätze der Redaktion:
1. Eine Widerrufsbelehrung zu einer Bürgschaftserklärung verstößt gegen das Deutlichkeitsgebot, wenn die Wendung „Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen/… widerrufen“ durch den Zusatz „Bitte Widerrufsfrist im Einzelfall prüfen“ ergänzt wird.
2. Sieht die Widerrufsbelehrung zu einer Bürgschaftserklärung vor, dass mit dem Widerruf die erhaltenen Leistungen zurückzuerstatten sind und ggf. Wertersatz geleistet werden muss, ist die Belehrung missverständlich und somit unwirksam.