RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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2199-1715
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2019
RechtsprechungOberlandesgerichte
ZPO § 91 Abs. 1 Satz 1; InsO §§ 129 ff.Keine Kostenerstattung bei Einholung eines Privatsachverständigengutachtens zur Prüfung möglicher Insolvenzanfechtungsansprüche gegen eine Vielzahl von Anlegern
ZPO§ 91
InsO§§ 129 ff.
OLG Düsseldorf, Beschl. v. 02.07.2018 – I-12 W 8/18 (LG Wuppertal), ZIP 2018, 2125OLG DüsseldorfBeschl.2.7.2018I-12 W 8/18ZIP 2018, 2125LG Wuppertal
Leitsatz des Gerichts:
Zu den nach § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO erstattungsfähigen notwendigen „Kosten des Rechtsstreits“ können ausnahmsweise die Kosten für die Einholung eines Privatsachverständigengutachtens gehören, wenn sie unmittelbar prozessbezogen sind. Daran fehlt es, wenn der Insolvenzverwalter ein Gutachten zur Ermittlung des Unternehmenswerts einer Fondsgesellschaft einholt, um mögliche Anfechtungsansprüche gegen eine Vielzahl von Anlegern dem Grunde und vor allem der Höhe nach zu prüfen und durchzusetzen, und das Gutachten keinen konkreten Bezug zu dem Verfahren gegen den Beklagten enthält.