RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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2199-1715
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2019
RechtsprechungOberlandesgerichteBGB §§ 307, 489 Abs. 1 Nr. 2Unzulässigkeit einer an den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses anknüpfenden Kündigungsklausel in AGB einer Bausparkasse
BGB§ 307
BGB§ 489
OLG Stuttgart, Urt. v. 02.08.2018 – 2 U 188/17 (nicht rechtskräftig; LG Stuttgart), ZIP 2018, 1823OLG StuttgartUrt.2.8.20182 U 188/17nicht rechtskräftigZIP 2018, 1823LG Stuttgart
Leitsatz des Gerichts:
Die in Bausparverträgen verwendete AGB,
„Die Bausparkasse ist berechtigt, einen Bausparvertrag vor Auszahlung des Bauspardarlehens zu kündigen, wenn (…)
b) seit dem 1. des Monats, in dem der Bausparvertrag geschlossen wurde, mindestens 15 Jahre vergangen sind und die Bausparkasse dem Bausparer mindestens 6 Monate vor Ausspruch der Kündigung ihre Kündigungsabsicht mitgeteilt hat“,
ist gem. § 307 BGB unwirksam, da sie den Bausparer auch bei Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Bausparkasse und der Gemeinschaft der Bausparer unangemessen benachteiligt.