RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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2199-1715
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2019
RechtsprechungOberlandesgerichteSchVG 1899 § 14 Abs. 1Keine Prozessfähigkeit der Anleihegläubiger für eigene Klage auf Rückzahlung einer Anleihe bei entsprechender Bevollmächtigung des gemeinsamen Vertreters
SchVG 1899§ 14
OLG München, Urt. v. 12.07.2018 – 23 U 2832/17 (rechtskräftig; LG München II), ZIP 2018, 1497OLG MünchenUrt.12.7.201823 U 2832/17rechtskräftigZIP 2018, 1497LG München II
Leitsatz des Gerichts:
Hat die Gläubigerversammlung nach § 14 Abs. 1 SchVG 1899 einen gemeinsamen Vertreter bestellt, ist im Wege der Auslegung zu klären, welche Befugnisse dem gemeinsamen Vertreter übertragen sind. Sofern er ermächtigt wurde, im Verhältnis zum Schuldner alle Rechte der Gläubiger geltend zu machen, soweit die Sanierungsbemühungen der Gesellschaft betroffen sind, und die selbstständige Geltendmachung dieser Rechte durch die Anleihegläubiger ausgeschlossen wurde, fehlt es Anleihegläubigern, die selbst auf Rückzahlung einer Anleihe klagen, an der Prozessfähigkeit.