RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
2199-1715
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2015
Rechtsprechung
III. Oberlandesgerichte
WpÜG §§ 15, 35, 48; VwVfG §§ 13, 29; IFG §§ 1, 9; GG Art. 14Keine Einsicht eines Aktionärs der Zielgesellschaft in Ermittlungsakte der BaFin über mögliches Pflichtangebot des Bieters
WpÜG§ 15
WpÜG§ 35
WpÜG§ 48
VwVfG§ 13
VwVfG§ 29
IFG§ 1
IFG§ 9
GGArt. 14
OLG Frankfurt/M., Beschl. v. 15.09.2014 – WpÜG 3/11 (nicht rechtskräftig; BGH), ZIP 2014, 2443OLG Frankfurt/M.Beschl.15.9.2014WpÜG 3/11nicht rechtskräftigZIP 2014, 2443BGH
Leitsätze des Gerichts:
1. Ein Aktionär einer Zielgesellschaft, der sich mit einem Widerspruch gegen den einem Bieter von der BaFin erteilten Gestattungsbescheid zur Veröffentlichung eines freiwilligen Angebots wenden und eine Verpflichtung der BaFin zur Anordnung an den Bieter zur Abgabe eines höheren Pflichtangebots erreichen will, hat keinen Anspruch auf Einsicht in die Akten der BaFin nach § 29 VwVfG, da es an einer Beteiligtenstellung nach § 13 VwVfG fehlt.
2. Auch ein Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über die Akteneinsicht besteht nicht, weil ein berechtigtes Interesse mangels Drittschutzwirkung der Vorschriften des WpÜG und eines unmittelbaren Eingriffs in das Eigentumsrecht des Art. 14 GG nicht gegeben ist.
3. Ob ein Anspruch auf Akteneinsicht nach dem IFG besteht, ist im Rechtsweg vor den Verwaltungsgerichten zu entscheiden.