RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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2199-1715
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2015
Rechtsprechung
I. Europäischer Gerichtshof
RL 93/13/EWG Art. 1; EuGRC Art. 7, 38, 47Zum Verbraucherschutz bei Bestellung einer Immobiliarsicherheit auf ein Eigenheim („Kušionová“)
RL 93/13/EWGArt. 1
EuGRCArt. 7
EuGRCArt. 38
EuGRCArt. 47
EuGH, Urt. v. 10.09.2014 – Rs C-34/13 (Krajský súd v Prešove (Slowakei)), ZIP 2015, 116EuGHUrt.10.9.2014Rs C-34/13ZIP 2015, 116Krajský súd v Prešove (Slowakei)
Urteilsausspruch (Verfahrenssprache: Slowakisch):
1. Die Bestimmungen der RL 93/13/EWG des Rates vom 5. 4. 1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen sind dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung wie der im Ausgangsverfahren fraglichen, wonach eine auf möglicherweise missbräuchlichen Vertragsklauseln beruhende Forderung im Wege der außergerichtlichen Verwertung eines vom Verbraucher eingeräumten Grundpfandrechts beigetrieben werden kann, nicht entgegenstehen, soweit diese Regelung die Wahrung der dem Verbraucher durch diese Richtlinie verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich macht oder übermäßig erschwert, was zu prüfen Aufgabe des vorlegenden Gerichts ist.
2. Art. 1 Abs. 2 RL 93/13/EWG ist dahin auszulegen, dass eine in einem Vertrag zwischen einem Gewerbetreibenden und einem Verbraucher enthaltene Vertragsklausel nur dann vom Anwendungsbereich dieser Richtlinie ausgenommen ist, wenn sie auf dem Inhalt einer bindenden Rechtsvorschrift beruht, was zu prüfen Aufgabe des vorlegenden Gerichts ist.