RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2014
Rechtsprechung
II. Bundesgerichtshof
MaBV § 3 Abs. 1, § 12; BGB §§ 134, 307Zur Wirksamkeit einer Pfandfreistellungsverpflichtungserklärung der Bank im Rahmen eines MaBV- Bauvorhabens
MaBV§ 3
MaBV§12
BGB§ 134
BGB§ 307
ZBB 2014, 81
BGH, Urt. v. 07.11.2013 – VII ZR 167/11 (OLG München), ZIP 2014, 227 = WM 2004, 163 +BGHUrt.7.11.2013VII ZR 167/11ZIP 2014, 227WM 2004, 163OLG München
Amtliche Leitsätze:
1. Es ist mit § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, Satz 3 MaBV unvereinbar, die Verpflichtung der kreditgebenden Bank zur Pfandfreistellung an die Bedingung zu knüpfen, den Auftraggeber dürfe hinsichtlich der Nichtvollendung des Bauvorhabens kein Verschulden treffen.
2. Enthält die Pfandfreistellungsverpflichtungserklärung eine solche Bedingung, muss dies nicht zwingend zu ihrer Unwirksamkeit führen.
3. Nimmt ein Bauträgervertrag entgegen § 3 Abs. 1 Satz 5 Halbs. 1 MaBV nicht auf die zu diesem Zeitpunkt bereits vorliegenden, zur Sicherung der Freistellung erforderlichen Erklärungen Bezug, beeinträchtigt dies nicht die Wirksamkeit des Bauträgervertrags.