RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2013
Rechtsprechung
III. Oberlandesgerichte
BGB § 280Keine Offenbarungspflicht über Rückvergütungen bei Unerheblichkeit der Interessenkollision der Bank für den Anleger
BGB§ 280
OLG Frankfurt/M., Urt. v. 29.11.2012 – 3 U 300/11 (LG Frankfurt/M.), ZIP 2013, 209OLG Frankfurt/M.Urt.29.11.20123 U 300/11ZIP 2013, 209LG Frankfurt/M.
Amtlicher Leitsatz:
Ist für die Kapitalanlageentscheidung eines Bankkunden allein die Werthaltigkeit der Anlage von Bedeutung und spielt eine eventuelle Interessenkollision der Bank bei der Beratung für ihn ausdrücklich keine Rolle, so kommt eine Haftung wegen Nichtaufklärung über eine der Bank zugeflossene Rückvergütung (Kickback) nur in Betracht, wenn die von der Rechtsprechung für die Offenlegung einer Innenprovision geforderten Voraussetzungen (Provisionshöhe von 15 % oder Falschangaben über die Innenprovision im Prospekt) vorliegen.