ZBB 2013, 73

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 0936-2800 Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft ZBB 2013 Rechtsprechung III. Oberlandesgerichte BGB § 280Keine Offenbarungspflicht über Rückvergütungen bei Unerheblichkeit der Interessenkollision der Bank für den Anleger BGB§ 280 OLG Frankfurt/M., Urt. v. 29.11.2012 – 3 U 300/11 (LG Frankfurt/M.), ZIP 2013, 209OLG Frankfurt/M.Urt.29.11.20123 U 300/11ZIP 2013, 209LG Frankfurt/M.

Amtlicher Leitsatz:

Ist für die Kapitalanlageentscheidung eines Bankkunden allein die Werthaltigkeit der Anlage von Bedeutung und spielt eine eventuelle Interessenkollision der Bank bei der Beratung für ihn ausdrücklich keine Rolle, so kommt eine Haftung wegen Nichtaufklärung über eine der Bank zugeflossene Rückvergütung (Kickback) nur in Betracht, wenn die von der Rechtsprechung für die Offenlegung einer Innenprovision geforderten Voraussetzungen (Provisionshöhe von 15 % oder Falschangaben über die Innenprovision im Prospekt) vorliegen.

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