RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2013
Rechtsprechung
III. Oberlandesgerichte
BGB § 816 Abs. 2, § 242Zum Anspruch des Lieferanten gegen die Bank auf Auskehr der im Rahmen eines verlängerten Eigentumsvorbehalts auf das Konto des Käufers gelangten Zahlungen des Endkunden
BGB§ 816
BGB§ 242
OLG Nürnberg, Urt. v. 13.11.2012 – 14 U 2259/11 (LG Nürnberg-Fürth), ZIP 2012, 2435 = DZWiR 2013, 41OLG NürnbergUrt.13.11.201214 U 2259/11ZIP 2012, 2435DZWiR 2013, 41LG Nürnberg-Fürth
Amtliche Leitsätze:
1. Vereinbaren die Parteien eines mit einem Kredit an den Käufer verbundenen Kaufvertrags die Sicherungsabtretung von Ansprüchen des Käufers aus einer Weiterveräußerung und den Zufluss entsprechender Zahlungen auf ein Girokonto des Käufers, der sich zu deren Weiterleitung an den Verkäufer verpflichtet, liegt darin auch dann keine Abtretung von Ansprüchen aus den Gutschriften gegen die Bank des Käufers, wenn diese verspricht, der Weiterleitung keine eigenen Ansprüche gegen ihren Kunden entgegenzuhalten.
2. Ohne seitens des Käufers erteilten Weiterleitungsauftrag ist die Bank zu einer Auskehrung der Gutschrift an den Verkäufer weder berechtigt noch verpflichtet. Dies gilt auch dann, wenn sich die Verbindlichkeiten des in Insolvenz gegangenen Käufers gegenüber der Bank durch Saldierung mit der Gutschrift verringern.