ZBB 2013, 71

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 0936-2800 Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft ZBB 2013 Rechtsprechung I. Bundesgerichtshof BGB § 199 Abs. 1 Nr. 2, § 242Zur Wissenszurechnung unter Ehegatten bezüglich Falschberatung durch Anlageberater BGB§ 199 BGB§ 242 BGH, Urt. v. 13.12.2012 – III ZR 298/11 (OLG Dresden), ZIP 2013, 219BGHUrt.13.12.2012III ZR 298/11ZIP 2013, 219OLG Dresden

Amtlicher Leitsatz:

Die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis vom Beratungsfehler eines Anlageberaters lässt sich nicht schon daraus herleiten, dass der Ehegatte des Anlegers den Anlageprospekt nach Einstellung der prospektierten Ausschüttungen „genau durchgelesen“ hat. Die bei der Lektüre des Prospekts gewonnenen Erkenntnisse muss sich der Anleger nur dann zurechnen lassen, wenn der Ehegatte als Wissensvertreter des Anlegers tätig geworden ist. Dies setzt insbesondere voraus, dass ihm im Zusammenhang mit der Verfolgung des Schadensersatzanspruchs gegen den Berater die Kenntnisnahme von bestimmten Tatsachen oder die Vornahme der erforderlichen Tatsachenfeststellungen übertragen worden ist. Letzteres darf auch bei Ehegatten nicht schlicht vermutet, sondern muss vom Tatrichter auf der Grundlage hinreichend tragfähiger Anhaltspunkte festgestellt werden.

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