RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2012
Rechtsprechung
III. Bundesgerichtshof
BGB §§ 215, 387, 389, 488Erlöschen eines in einem Darlehensvertrag vereinbarten Sondertilgungsrechts nach Ablauf der Ausübungsfrist
BGB§ 215
BGB§ 387
BGB§ 389
BGB§ 488
BGH, Urt. v. 08.11.2011 – XI ZR 341/10 (OLG Koblenz), ZIP 2011, 2453 = WM 2012, 28BGHUrt.8.11.2011XI ZR 341/10ZIP 2011, 2453WM 2012, 28OLG Koblenz
Amtliche Leitsätze:
1. Ein in einem Darlehensvertrag vereinbartes Sondertilgungsrecht begründet – soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist – ein kündigungsunabhängiges Teilleistungsrecht des Darlehensnehmers ohne Verpflichtung zur Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung, das bei Ablauf der für die Ausübung des Sondertilgungsrechts vorgesehenen Frist erlischt.
2. An der für eine wirksame Aufrechnung im Zeitpunkt des Zugangs der Aufrechnungserklärung erforderlichen Erfüllbarkeit der Hauptforderung fehlt es, wenn ein Darlehensnehmer unter Berufung auf ein in unverjährter Zeit nicht ausgeübtes und deswegen erloschenes Sondertilgungsrecht gegen den noch nicht fälligen Darlehensrückzahlungsanspruch des Darlehensgebers mit einer verjährten Gegenforderung aufrechnen will.