RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2011
Rechtsprechung
III. Andere Bundesgerichte
GewStG 2002 § 8 Nr. 1; AO § 39 Abs. 2 Nr. 1Wirtschaftliches Eigentum an Forderungen im sog. Asset-Backed-Securities-Modell
GewStG 2002§ 8
AO§ 39
BFH, Urt. v. 26.08.2010 – I R 17/09 (FG Münster), ZIP-aktuell 2010, A 96 Nr. 344 = DStR 2010, 2455 +BFHUrt.26.8.2010I R 17/09ZIP-aktuell 2010, A 96 Nr. 344DStR 2010, 2455FG Münster
Amtliche Leitsätze:
1. Das wirtschaftliche Eigentum an einer Forderung verbleibt im Rahmen eines Asset-Backed-Securities-Modells beim Forderungsverkäufer, wenn er das Bonitätsrisiko (weiterhin) trägt. Dies ist der Fall, wenn der Forderungskäufer bei der Kaufpreisbemessung einen Risikoeinbehalt vornimmt, der den erwartbaren Forderungsausfall deutlich übersteigt, aber nach Maßgabe des tatsächlichen Forderungseingangs erstattungsfähig ist.
2. Ist das wirtschaftliche Eigentum nach dieser Maßgabe beim Forderungsverkäufer verblieben, stellen die an den Forderungskäufer geleisteten “Gebühren“ Entgelte für Schulden i. S. d. § 8 Nr. 1 GewStG 2002 dar, wenn der Vorfinanzierungsbetrag dem Forderungsverkäufer für mindestens ein Jahr zur Verfügung steht.