RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2010
Rechtsprechung
VI. Landgerichte
BGB § 280 Abs. 1Zur Aufklärung über Rückvergütungen im Kommissionsgeschäft
BGB§ 280
LG Mönchengladbach, Urt. v. 17.11.2009 – 3 O 112/09 (nicht rechtskräftig), BKR 2010, 40LG MönchengladbachUrt.17.11.20093 O 112/09nicht rechtskräftigBKR 2010, 40
Leitsatz:
Auf die Rechtsfrage, ob eine Bank einen Kunden auch über im Eigenhandel erzielte Margen aufklären muss (siehe zu den unterschiedlichen Auffassungen beispielhaft Urteil des LG Hamburg in BB 2009, 1828 ff. und Urteil des LG Chemnitz in WM 2009, 1505), kommt es nicht an, wenn sich aus der Wertpapierabrechnung des Kunden Anzeichen dafür ergeben, dass der Erwerb der Wertpapiere im Wege des Kommissionsgeschäfts erfolgt ist („Kurs“, „Börse“, „Kurswert“). In diesem Fall muss sich die Bank so behandeln lassen, als wäre der Erwerb der Papiere tatsächlich im Wege der Kommission erfolgt, weshalb der Kunde vor der Anlageentscheidung über die damit verbundene Vergütung ungefragt und unabhängig von deren Höhe aufgeklärt werden muss.