RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2010
Rechtsprechung
VI. Landgerichte
BGB §§ 349 ff., 280, 675Zu Schadensersatzansprüchen gegen eine Bank auf Grund des Rats zu einer Beteiligung an einem Medienfonds unter Verletzung einer Aufklärungspflicht über Rückvergütungen
BGB§ 349
BGB§ 280
BGB§ 675
LG Frankfurt/M., Urt. v. 25.09.2009 – 2-27 O 455/08, WM 2010, 75LG Frankfurt/M.Urt.25.9.20092-27 O 455/08WM 2010, 75
Leitsatz:
Eine Bank ist zur Vermeidung von Interessenkonflikten verpflichtet, einen Kunden im Rahmen der Anlageberatung von sich aus darauf hinzuweisen, dass sie für den Erwerb von Fondsanteilen durch den Kunden eine Rückvergütung erhält. Diese Verpflichtung besteht unabhängig von der Höhe der Provisionen und unabhängig davon, ob der Beratene danach fragt.