RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2010
Rechtsprechung
V. Oberlandesgerichte
HGB §§ 289, 315; WpHG §§ 37n, 37p, 37t, 37u; WpÜG § 50Enforcementverfahren: Notwendigkeit eines Prognoseberichts im Lagebericht auch in der Wirtschaftskrise
HGB§ 289
HGB§ 315
WpHG§ 37n
WpHG§ 37p
WpHG§ 37t
WpHG§ 37u
WpÜG§ 50
OLG Frankfurt/M., Beschl. v. 24.11.2009 – WpÜG 11/09, 12/09 (rechtskräftig), ZIP 2009, 2440OLG Frankfurt/M.Beschl.24.11.2009WpÜG 11/09, 12/09rechtskräftigZIP 2009, 2440
Leitsätze:
1. Die Rechnungslegung eines kapitalmarktorientierten Unternehmens, die im Konzernlagebericht und im Lagebericht vollständig auf einen Prognosebericht verzichtet, weist einen wesentlichen und somit im Enforcementverfahren zu beanstandenden Fehler auf.
2. Auch die sich aus der derzeitigen Finanz- und Wirtschaftskrise ergebenden Unsicherheiten für die Einschätzung der voraussichtlichen Geschäftsentwicklung können es nicht rechtfertigen, vollständig auf die Prognoseberichterstattung zu verzichten, die nach § 289 Abs. 1 Satz 4 und § 315 Abs. 1 Satz 5 HGB zu den zwingend vorgeschriebenen Mindestbestandteilen des (Konzern-)Lageberichts gehört.
3. Der Veröffentlichung eines solchen Fehlers kommt für das Enforcementverfahren eine besondere generalpräventive Bedeutung zu, der gegenüber das Interesse des Unternehmens an der Vermeidung von wirtschaftlichen Nachteilen durch die Schädigung seiner Reputation und die Ausnutzung durch Minderheitsaktionäre zurückzutreten hat.