RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2010
Rechtsprechung
V. Oberlandesgerichte
ARUG Art. 4 Nr. 2; UmwG § 198 Abs. 3, § 16 Abs. 3; AktG § 124Freigabeantrag innerhalb von drei Monaten nach Kenntnis der Gesellschaft von Anfechtungsklage
ARUGArt. 4
UmwG§ 198
UmwG§ 16
AktG§ 124
OLG München, Beschl. v. 04.11.2009 – 7 A 2/09 (nicht rechtskräftig), ZIP 2010, 84OLG MünchenBeschl.4.11.20097 A 2/09nicht rechtskräftigZIP 2010, 84
Leitsätze:
1. Ein vorrangiges Interesse des Antragstellers auf Eintragung einer unternehmerischen Maßnahme nach § 198 Abs. 3, § 16 Abs. 3 UmwG erfordert, dass der Antrag auf Freigabe in nahem zeitlichen Zusammenhang mit der Erhebung der Anfechtungsklage gestellt wird.
2. Für die Fristberechnung ist in der Regel von einem Zeitraum von etwa drei Monaten ab Kenntnis des Antragstellers von der Erhebung einer Anfechtungsklage auszugehen. Geht ein Antrag erst nach dieser Frist beim OLG ein, ohne dass weitere Umstände hinzutreten, kann ein vorrangiges Interesse des Antragstellers i. S. v. § 16 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 UmwG nicht mehr angenommen werden.