RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2010
Rechtsprechung
IV. Andere Bundesgerichte
InsO §§ 130, 131, 134, 143; AO §§ 37, 73; UStG § 2Zur Anfechtung der Leistung einer insolventen Organgesellschaft auf Umsatzsteuerschulden des Organträgers
InsO§ 130
InsO§ 131
InsO§ 134
InsO§ 143
AO§ 37
AO§ 73
UStG§ 2
BFH, Urt. v. 23.09.2009 – VII R 43/08 (FG Berlin-Brandenburg), ZIP 2009, 2455BFHUrt.23.9.2009VII R 43/08ZIP 2009, 2455FG Berlin-Brandenburg
Amtliche Leitsätze:
1. Bezahlt in einer umsatzsteuerlichen Organschaft die Organgesellschaft kurz vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen die Steuerschuld des Organträgers, so ist die Zahlung nach § 134 InsO anfechtbar, wenn die Steuerforderung gegenüber dem Organträger nicht werthaltig (uneinbringlich) war.
2. Hat die Organgesellschaft die Steuerschuld des Organträgers vor Fälligkeit bezahlt, obwohl der Organträger leistungsfähig war, ist diese Zahlung gegenüber dem FA nicht gem. § 131 Abs. 1 Nr. 1 InsO anfechtbar, weil das FA nicht Insolvenzgläubiger ist.
3. Der Haftungsanspruch nach § 73 AO ist gegenüber dem Steueranspruch subsidiär, wenn feststeht, dass der Steuerschuldner zur Zahlung in der Lage ist. Der Tatbestand des § 73 AO wird ergänzt durch die Regelungen in § 191 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 5 AO. Danach setzt der Haftungsanspruch voraus, dass die Haftungsinanspruchnahme bei der gebotenen Ermessensausübung in Betracht kommt.